Obstbrand

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Was zeichnet Obstbrand aus?

Anders als beim Edelkorn, findet die alkoholische Gärung und anschließende Destillation, beim Obstbrand ausschließlich mittels einer Frucht oder des Mosts einer Frucht statt.

Wie viel % Vol. muss Obstbrand haben?

Das Destillat hat einen Alkoholgehalt von weniger als 86 %, damit das Aroma und der Geschmack erhalten bleibt. Der Mindestalkoholgehalt von Obstbrand in der Flasche beträgt 37,5 %. Ein Zusatz von Alkohol ist gemäß EU-Spirituosenverordnung nicht zulässig. Ebenfalls darf Obstbrand nicht aromatisiert werden.

Welche Bezeichnungen dürfen bei Obstbrand verwendet werden?

Wie bei Edelkorn ist auch die Bezeichnung der „-brand“ strickt geregelt. Vorangestellt werden dürfen nur die verwendeten Obst-, Beeren- oder Gemüseart (ja richtig, Gemüse). Daraus ergibt sich bspw.: Kirschbrand, Pflaumenbrand, Apfelbrand, Birnenbrand, Aprikosenbrand u. v. m.

Werden die Maischen von mehreren Obst-. Beeren oder Gemüsearten zusammen destilliert, wird das Erzeugnis als Obstbrand bzw. Gemüsebrand deklariert. Die verwendeten Beeren, Früchte und Gemüsearten können ergänzend in absteigender Reihenfolge, sortiert nach Mengen, auf dem Produkt angeführt werden.

Eine alternative Möglichkeit ist die Endung -wasser. Das ist allerdings nur bei bestimmten Früchten möglich: Mirabellen, Pflaumen, Zwetschgen, Erdbeerbaumfrüchten, Äpfel der Sorte „Golden Delicious“.

Welcher Obstbrand darf Williams genannt werden?

Eine der bekanntesten Bezeichnungen ist wohl „Williams“. Diese Bezeichnung ist Birnenbrand vorbehalten und darf ebenfalls nur aus der Birnensorte „Williams“ gewonnen werden.

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